§ 105b
Stand: 01.10.2021
(weggefallen)
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 105b AMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 24.02.2005 – 3 C 38.04Zitiert von 18
- BVerwG, 24.02.2005 – 3 C 39.04Zitiert von 3
- VG Braunschweig, 02.12.2009 – 5 A 206/08
- BSG, 27.09.2005 – B 1 KR 6/04 RGesetzliche Krankenversicherung: Ausschluss der Leistungsgewährung für ein Arzneimittel bei lediglich verfahrensrechtlich hergeleiteter Verkehrsfähigkeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
- BVerwG, 06.10.2004 – 3 B 33.04
- BVerwG, 06.10.2004 – 3 B 34.04
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
18.07.2016 Ausfertigung
§ 105b aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 11 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I 1666)
BGBl. 2016 I S. 1666
-
07.08.2013 Ausfertigung
§ 105b aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 11 14. 8. 2018 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I 3154 125)
BGBl. 2013 I S. 3154
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.